Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Bis Ende 2006 wurden bei Eingriffen in Natur und Landschaft Aspekte des Artenschutzes praktisch ausschließlich im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt. ... Nun regeln §§ 44 und 45 BNatSchG die Voraussetzungen für die naturschutzrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens.