Arbeitsschwerpunkte
- Durchführung und Koordination von Kartierungen (faunistische Kartierungen, Strukturkartierungen),
- Ermittlung der Eingriffserheblichkeit,
- Konzeption von Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen,
- Erarbeitung eines artenschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenkonzeptes
- Fachliche Beratung zu tierökologischen Fragen bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen
... speziell des Schutzgutes „Fauna“ im Rahmen von:
- 1. Bauleitplanung
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1.1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ⓘBis Ende 2006 wurden bei Eingriffen in Natur und Landschaft Aspekte des Artenschutzes praktisch ausschließlich im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt. ... Nun regeln §§ 44 und 45 BNatSchG die Voraussetzungen für die naturschutzrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens. ... ››› ...
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1.2 Eingriffsregelung ⓘMit diesem Instrument sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Man unterscheidet zwischen „vermeidbaren“ und „unvermeidbaren“negativen Auswirkungen. ... ››› ...
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1.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) ⓘDer LBP ist ein Fachbeitrag zur Planfeststellung und wird bei Eingriffen in Natur und Landschaft zur Erlangung der naturschutzrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung erforderlich, z.B. für Trassenplanungen, wasserbauliche Vorhaben oder raumrelevante Planungen (siehe Art. 6b BayNatSchG). ... ››› ...
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1.4 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ⓘDie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt im Rahmen des Entscheidungsverfahrens transparent machen. Dazu werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt - d.h. auf die in § 2 Abs. 1 UVPG benannten "Schutzgüter". ... ››› ...
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1.5 Strategische Umweltprüfung (SUP) ⓘDie SUP ist quasi eine von der Europäischen Kommission definierte UVP. Sie wurde nämlich durch die Richtlinie 2001/42/EG über die „Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ (SUP-Richtlinie) eingeführt. ... ››› ...
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1.1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- 2. FFH-Richtlinie
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2.1 FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) ⓘPläne oder Projekte, die ein besonderes Schutzggebiet beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. ... ››› ...
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2.2 Managementpläne (Mpl) ⓘUm einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten, die maßgeblich für die Aufnahme in das Europäische Netz „Natura 2000“ waren, sind meist gezielte Erhaltungsmaßnahmen notwendig. ... ››› ...
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2.1 FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)
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3. Schutzwürdigkeitsgutachten ⓘEin Schutzwürdigkeitsgutachten dient der Beurteilung eines geplanten Naturschutzgebietes oder einer Erweiterung eines bestehenden NSGs. Dabei werden insbesondere die gefährdeten sowie regional bedeutsamen Tierarten erfasst. Beispiel: Vilsecker Mulde (siehe auch: Projektliste). ... ››› ...
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4. Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL) ⓘPflege- und Entwicklungspläne werden hauptsächlich für Naturschutzgebiete erstellt, wobei die dort vorkommenden Pflanzen und Tiere im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen. ... ››› ...
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5. Erfolgskontrollen und Monitoring ⓘIn der Eingriffsregelung wird viel geplant und auch einiges umgesetzt. Der Erfolg einer Maßnahme sollte auch dokumentiert werden. ... ››› ...
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6. Artenschutz-Kartierungen (ASK) ⓘZielsetzung der ASK, einer Datenbank des Landesamtes für Umweltschutz in Augsburg, ist das Zusammenführen möglichst vieler Information.en zum Artenbestand Bayerns. ... ››› ...
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7. Ökologische Baubetreuung bei der Anlage von Laichbiotopen (eine Präsentation) ⓘEin Laichbiotop für Amphibien darf keine Fische enthalten (Laichräuber). Eine Ausnahme bildet die Erdkröte. Ihre Nachkommen sind für Fische ungenießbar. ... ››› ... (eine Präsentation in Bildern)